Wasserschaden durch Waschmaschine
Grobe Fahrlässigkeit?
Die Gründe für eine auslaufende Waschmaschine können sehr unterschiedlich sein. In den meisten Fällen entdeckt der Besitzer schnell, wenn sich unterhalb der Maschine Wasser ansammelt. Durch die
» Mehr Informationen- Bequemlichkeit des Heimnetzwerks,
- oder gar die Steuerung per App,
ist die Bedienung des Modells heutzutage jedoch so unkompliziert, dass man sie einfach unterwegs einschalten kann, wenn man sich nicht einmal in der Wohnung befindet.
Das Problem: Die Versicherung könnte dieses Verhalten als grob fahrlässig auslegen, weil niemand vor Ort war, um die Funktionstüchtigkeit der Waschmaschine zu überprüfen. Infolgedessen kann sie ungehindert auslaufen, den daraus entstehenden Schaden übernimmt die Versicherung nicht.
Ein anderer Fall, der ebenfalls für grobe Fahrlässigkeit spricht, steht dann zur Debatte, wenn der Bewohner in den Urlaub fährt, ohne die Wasserversorgung der Waschmaschine abzustellen. Läuft das Gerät während dieser Zeit aus und es entsteht ein Wasserschaden, weigern sich viele Versicherungen, den Schaden zu übernehmen.
Vorkehrungen, die Sie selbst treffen können
Um sich vor einem Wasserschaden zu schützen, können Sie bestimmte Maßnahmen ganz einfach einhalten. Mit dazu gehört:
» Mehr Informationen- Lassen Sie die Waschmaschine niemals laufen, wenn Sie sich nicht in der Wohnung befinden.
- Wählen Sie ein Gerät mit Aquastop, einer Automatik, die bei einem Defekt umgehend die Wasserversorgung unterbindet.
- Stellen Sie grundsätzlich die Wasserversorgung der Waschmaschine ab, wenn Sie für längere Zeit nicht zu Hause sind.
Die Bequemlichkeit der heutigen Zeit ist für viele Menschen zwar sehr vorteilhaft, doch bringt sie manchmal doch ein paar Nachteile mit sich, die es nicht wert sind, die Kontrolle so weit aufzugeben.
Erstmaßnahmen bei einem Wasserschaden
Wenn Sie feststellen, dass sich Wasser unterhalb der Waschmaschine ausbreitet, ist schnelles Handeln gefragt. Denn mit den entsprechenden Erstmaßnahmen können Sie größere Schäden verhindern.
» Mehr InformationenStellen Sie zunächst sicher, dass jegliche Wasserzufuhr unterbunden wird. Drehen Sie hierzu einfach den Haupthahn des Wasserzulaufs ab. Sofern Sie hierfür den Zugang nicht haben, verständigen Sie den Eigentümer, oder aber die Hausverwaltung. Ziehen Sie außerdem den Netzstecker der Waschmaschine aus der Dose.
Nun gilt es, den Schaden möglichst zu begrenzen. Rücken Sie die umliegenden Möbel ab und besorgen Sie sich einen Eimer, sowie ein paar Lappen, mit denen Sie das Wasser aufwischen können. Sofern sich in diesem Bereich auch Stromleitungen befinden, sorgen Sie dafür, dass die Sicherungen hierfür vorher abgeschaltet werden. Entfernen Sie sämtliche Feuchtigkeit so schnell und gründlich wie möglich.
Hinweis: Im Anschluss können Sie Ihre Versicherung verständigen und den Schaden melden. Schildern Sie möglichst genau, wie es zu dem Schaden gekommen ist. Der Versicherer übernimmt dann alle weiteren Schritte.
Sollte es durch den Wasserschaden dazu gekommen sein, dass Feuchtigkeit ins Mauerwerk eingedrungen ist, ist der Einsatz eines Bautrockners oder Heizlüfters empfehlenswert, da dieser sämtliche Restfeuchte aus Wand, Decke und Boden zieht. Diese Maßnahme ist ohnehin angebracht, um einer Schimmelbildung vorzubeugen.
Welche Versicherungen kommen in Frage?
Es gibt insgesamt drei unterschiedliche Versicherungen, die zur Regulierung eines Wasserschadens eingesetzt werden können. Welche Police jedoch die richtige ist, hängt davon ab, ob Sie ein Mieter, Vermieter oder aber ein Hauseigentümer sind. Ferner machen die Versicherungen die Abdeckung des Schadens davon abhängig, wie dieser überhaupt entstanden ist:
» Mehr InformationenVersicherung | Erklärung |
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Gebäudeversicherung |
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Privathaftpflichtversicherung |
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Hausratversicherung |
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Wichtig ist, dass man sich bereits beim Abschluss der jeweiligen Versicherung über die Leistungsbedingungen informiert. Normalerweise befinden sich die Einzelheiten innerhalb der Versicherungspapiere. Einige Anbieter setzen voraus, dass der Eigentümer der Waschmaschine regelmäßige Kontrollen am Gerät, sowie den Wasseranschlüssen unternimmt, um derlei Geschehnisse zu verhindern.
Eines lässt sich in jedem Fall festhalten: Wird eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt, auch nach einer möglichen Regulierung durch die Versicherung, kann diese im Nachgang den angefallenen Betrag vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Umso wichtiger ist es, sich schon im Vorfeld mit den Einzelheiten der Versicherung auseinanderzusetzen.
Selbstbeteiligung ist unter Umständen möglich
Ein weiterer Bestandteil vieler Versicherungen ist der Eigenanteil, der im Schadensfall vom Versicherungsnehmer in jedem Fall getragen werden muss. Wie hoch dieser ausfällt, erfahren Sie häufig bereits beim Versicherungsabschluss. Überprüfen Sie daher die Papiere genau, bevor Sie diese unterschreiben.
» Mehr InformationenEinige Versicherer bieten auch Policen an, in denen die Selbstbeteiligung variabel gestaltet werden kann. Ist sie jedoch einmal festgesetzt, lässt sich daran in der Regel nicht mehr viel rütteln, da von ihr ebenfalls die Höhe der Versicherungsprämie abhängt.
Hinweis für Mieter
Als Mieter muss man sich ohnehin mit den vom Vermieter gestellten Bedingungen abfinden. Wichtig ist hierbei: Achten Sie beim Abschluss des Mietvertrages darauf, ob der Vermieter die Aufstellung der Waschmaschine an einen bestimmten Ort knüpft. Einige Vermieter setzen die Unterbringung des Geräts in der Waschküche voraus.
» Mehr InformationenStellen Sie trotzdem Ihre Waschmaschine in der Wohnung auf und es kommt möglicherweise zu einem Schaden, müssen Sie mit weiteren Problemen rechnen. Schlimmstenfalls müssen Sie nämlich dann sämtliche Kosten selbst übernehmen, da Sie sich nicht an die vorgeschriebenen Bedingungen gehalten haben.
Versicherung ist trotzdem immer empfehlenswert
Ganz gleich, ob man Mieter, Vermieter oder Hauseigentümer ist: Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung lohnt sich immer. Die Vor- und Nachteile liegen hier klar auf der Hand:
» Mehr Informationen- übernimmt die entstehenden Kosten bei einem Schaden
- für Mieter, Vermieter und Eigentümer sind jeweils geeignete Policen verfügbar
- Leistungsbedingungen mancher Policen sind nicht klar definiert
- bei manchen Anbietern fällt eine Selbstbeteiligung an
Ein Wasserschaden ist grundsätzlich ärgerlich, völlig unerheblich wie er überhaupt entstanden ist. Die Behebung des Schadens ist zwar teuer, doch gewährleisten die richtigen Versicherungen wenigstens die Abdeckung aller Kosten. Wichtig ist hierbei jedoch immer, dass vom Eigentümer der Waschmaschine nicht fahrlässig gehandelt wurde. Nur dann übernimmt die Versicherung den Schaden auch in vollem Umfang.